
BGH hat viel Erfahrung bei der Unterstützung
von startenden Unternehmen auf steuerlichem, finanzbuchhalterischem
und wirtschaftlichem Gebiet.
Selbstverständlich können wir
die komplette Finanzbuchführung versorgen, wir begleiten
jedoch ebenfalls unsere Kunden die Ihre Finanzbuchführung
selbst führen wollen. Auf Wunsch versorgen wir eine intensive
Begleitung bei der Einrichtung eines Buchführungssystems.
Daneben beraten wir in einem breiten Bereich,
wie z.B. bei der Aufstellung von Budgets und Unternehmspläne,
beim Eintrag ins Handelsregister, bei der Benutzung von Steuervergünstigungen
für Selbständige und bei Steuerminderungsregelungen
für startende Betriebe, sowie für Investitionen und
Ausbildung. Auch bieten wir Hilfe bei Finanzierungsanträgen.
Beratungsgebiete:
- Rechtsform der Unternehmung, zum Beispiel
die Gründung eines BV (besloten vennootschap, bzw. GmbH
nach niederländischem Recht)
- An- und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Investierungen und Finanzierungen
- Kostenvoranschläge und Budgettierung